Letzte Änderung 05.03.2024

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Nachfolgend finden Sie verschiedene Klagevordrucke, Ausfüllhinweise und ein Merkblatt zum Herunterladen.

Allgemeine Hinweise:

Bitte beachten Sie immer Folgendes:

  •  Eine Klage muss immer unterschrieben sein.
  •  Eine Klage kann deshalb nicht per Email eingereicht werden.
  •  Eine Klage ist immer mindestens zweifach einzureichen.
  •  Eine Kündigungsschutzklage muss spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht worden sein.
  •  Soweit vorhanden, fügen Sie bitte Belege bei.

01_Merkblatt

02_Ausfüllhinweise

03_Kündigungsschutzklage

04_Herausgabeklage_Arbeitspapiere

05_Zahlungsklage

06_Klagerücknahme