Letzte Änderung 02.11.2023

Güterichterverfahren

Hände schütteln

Güterichter bei den Gerichten für Arbeitssachen in Rheinland-Pfalz

In der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Rheinland-Pfalz besteht neben der Durchführung des streitigen Verfahrens die Möglichkeit der Streitbeilegung durch die Durchführung eines Güterichterverfahrens (§§ 54 Abs. 6, 64 Abs. 7, 80 Abs. 2, 83 a Abs. 1, 87 Abs. 2 ArbGG).

Hierzu kann das Gericht die Parteien bzw. Beteiligten für eine Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche vor einen nach dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichts bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen. Das Einverständnis aller Parteien bzw. Beteiligten ist erforderlich. Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen.

Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem die Konfliktparteien versuchen, ihren Konflikt selbst verbindlich zu lösen. Im Vordergrund stehen dabei die jeweiligen Interessen und Bedürfnisse, die in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung womöglich nicht oder nicht vollständig zur Sprache kommen würden. Bei der Konfliktlösung werden die Parteien bzw. Beteiligten durch einen speziell ausgebildeten Güterichter unterstützt. Dieser hat in dem anhängigen Rechtsstreit keine Entscheidungsbefugnisse. Er hilft den Konfliktparteien insbesondere, indem er die Verhandlung führt und strukturiert und auf die Einhaltung eines respektvollen Umgangs der Konfliktparteien achtet. Auf diese Weise ist es möglich, auch ohne streitige Entscheidung schnell dauerhafte, zukunftsorientierte Lösungen zu finden, die von den Parteien bzw. Beteiligten akzeptiert werden.

Das Güterichterverfahren ist nicht öffentlich.

Eine Einigung kann zum Beispiel als gerichtlicher Vergleich protokolliert werden und so das gerichtliche Verfahren beenden.

Alle Parteien bzw. Beteiligten haben jederzeit das Recht, das Güterichterverfahren abzubrechen. Bleibt das Güterrichterverfahren erfolglos, wird das gerichtliche Verfahren fortgesetzt.

Für weitere Informationen zum güterichterlichen Verfahren oder zur Mediation stehen Ihnen die Güterichterinnen und Güterichter des Landesarbeitsgerichts und der Arbeitsgerichte zur Verfügung.

Kontaktdaten der Güterichterinnen und Güterichter

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz

Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht
Maria Vonderau
Telefon: 06131 141-9518

Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht
Carmen Krol-Dickob
Telefon: 06131 141-9603

Arbeitsgericht Kaiserslautern

Direktor des Arbeitsgerichts 
Dr. Stefan Luczak
Telefon: 0631 3721-501

Arbeitsgericht Koblenz

Richter am Arbeitsgericht 
Dr. Marko Bratz
Telefon: 0261 1307-20605

Arbeitsgericht Mainz

Richterin am Arbeitsgericht
Ruth Lippa
Telefon: 06131 141-9762

Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein

Richterin am Arbeitsgericht
Eva-Maria Hirsch
Telefon: 0621 59605-17

Arbeitsgericht Trier

Direktorin des Arbeitsgerichts
Uta Lenz
Telefon: 0651 466-8113