Letzte Änderung 06.11.2024
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Adresse und Kontakt
Anschrift:
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Ernst-Ludwig-Platz 1
Postfach 3030, 55020 Mainz
Telefon: 06131 / 141-0
Telefax: 06131 / 141-9506
E-Mail: Poststelle.LAG(at)arbg.jm.rlp.de
Soweit Sie einen verschlüsselten elektronischen Zugang zur Verwaltung wählen möchten, steht Ihnen das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Hierzu ist eine Registrierung unter https://nutzerkonto.service.rlp.de/ erforderlich.
Die Übersendung elektronischer Dokumente auf dem Weg des herkömmlichen E-Mail-Verkehrs ist in Rechtssachen nicht gestattet.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Nachfolgend finden Sie die für Sie notwendigen Informationen, um mit uns in Kontakt zu treten. Ausführlichere Erläuterungen finden Sie jeweils in den Bereichen "Wir über uns", "Service und Informationen" sowie "Themen".
Behördenleiter
Präsident des Landesarbeitsgerichts Matthias Hambach
Telefon: 06131 141-9507
Stellvertreter des Behördenleiters
Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts Anne Friedrichs
Telefon: 06131 141-9507
Pressesprecher
Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Dr. Andreas Budroweit
Telefon: 06131 141-9604
Verwaltungsreferentin
Regierungsdirektorin Sandra Kaiser
Telefon: 06131 141-9510
Geschäftsleiterin
Justizamtsrätin Gudrun Bertram
Telefon: 06131 141-9500
Bezirksrevisorin
für die Arbeitsgerichte und das Landesarbeitsgericht
Justizoberinspektorin Victoria Schlegel
Telefon: 06131 141-9521
Anforderung von Entscheidungen
Justizbeschäftigte Anette Dockendorf
Telefon: 06131 141-9511
Telefax: 06131 141-9506
Entscheidungsanforderung per E-Mail
Geschäftsstelle der 1. Kammer
Telefon: 06131 141-9514
Geschäftsstelle der 2. Kammer
Telefon: 06131 141-9514
Geschäftsstelle der 3. Kammer
Telefon: 06131 141-9603
Geschäftsstelle der 4. Kammer
Telefon: 06131 141-9609
Geschäftsstelle der 5. Kammer
Telefon: 06131 141-9511 oder 141-9515
Geschäftsstelle der 6. Kammer
Telefon: 06131 141-9602
Geschäftsstelle der 7. Kammer
Telefon: 06131 141-9609
Vor einer persönlichen Vorsprache beim Landesarbeitsgericht wird gebeten, telefonisch Kontakt aufzunehmen. Das Gericht ist unter der Telefonnummer 06131 141-0 erreichbar.
Montag bis Donnerstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Zugang zum Gebäude
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz befindet sich zusammen mit dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und dem Sozialgericht Mainz in einem gemeinsamen Gebäude am Ernst-Ludwig-Platz 1. Das Gerichtsgebäude verfügt über einen behindertengerechten Eingang, die Sitzungssäle sind für Personen mit Gehbehinderung gut erreichbar.
Sicherheitskontrollen im Gebäude
Bitte berücksichtigen Sie bei der Planung, dass Sie im Justizgebäude jederzeit mit Einlass- oder Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
Nachtbriefkasten
Der Nachtbriefkasten befindet sich direkt am Eingang des Gerichtsgebäudes. Ein Einwurf bis 24:00 Uhr ist fristwahrend.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von externen Dienstleistern beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung über Datenverarbeitung.
Verantwortliche im Sinne der DSGVO
- Präsident des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz Martin Wildschütz
Vertreter: Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Matthias Hambach
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Ernst-Ludwig-Platz 1, 55116 Mainz
Telefon 06131 141-0
Telefax 06131 141-9506
E-Mail: Poststelle.LAG(at)arbg.jm.rlp.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
- Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Dr. Andreas Budroweit
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Ernst-Ludwig-Platz 1, 55116 Mainz
Telefon 06131 141-0
Telefax 06131 141-9506
E-Mail: Poststelle.LAG(at)arbg.jm.rlp.de
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage
Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben der Gerichte bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG), die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung (ZPO), Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), Strafprozessordnung, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO, Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)), besondere Verfahrensordnungen (Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), Insolvenzordnung (InsO), Grundbuchordnung (GBO), Personenstandsgesetz (PStG)) einschließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, die Richter- und Beamtengesetze, das Rechtspflegergesetz sowie die Datenschutzgesetze.
Datenkategorien und Datenherkunft
Die Gerichte verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten:
- Stammdaten,
- Kommunikationsdaten,
- Vertragsdaten,
- Forderungsdaten und,
- Zahlungsinformationen
Die Daten aus den genannten Datenkategorien wurden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrensrechts von den Verfahrensbeteiligten, Behörden und Gerichten übermittelt.
Empfänger
Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist:
- Beteiligten des jeweiligen Verfahrens,
- Gerichten,
- Gerichtsvollziehern,
- Rechtsanwälten und Bevollmächtigten nach den Prozessordnungen sowie
- unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. § 299 Absatz 2 ZPO) Dritten, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer
Gemäß § 1 des „Gesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens“ (Justizaktenaufbewahrungsgesetz - JAktAG) dürfen Akten der Gerichte, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Das Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz vom 29. April 2008 enthält eine entsprechende Regelung für Akten der Justizverwaltung. Die Einzelheiten der Aufbewahrung richten sich nach der Landesverordnung zur Ausführung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz vom 13. August 2008.
Ihre Rechte
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Artikel 13 bis 22 der Datenschutz-Grundverordnung bzw. §§ 43 bis 46 Landesdatenschutzgesetz zu:
- die Rechte auf Information;
- das Recht Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling verlangen;
- Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;
- Löschung ihrer personenbezogenen Daten;
- Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten;
- Datenübertragbarkeit und
- Widerspruch.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Artikel 77 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Rheinland-Pfalz ist dies:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz.
Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.
Zusätzliche Datenschutzhinweise für Bewerbungsverfahren
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen erhoben. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO und § 20 Abs. 1 LDSG.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten der zuständigen Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen offengelegt.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie sie für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt dabei im Rahmen und unter Einhaltung der gesetzlichen Löschungs- und Verjährungsfristen (Art. 17 Abs. 3 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 20 Abs. 6 Satz 1 LDSG).
Nach dem im 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Auskünfte zu einzelnen Rechtstreitigkeiten sind von dem Informationsanspruch nicht umfasst.
Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.
Elektronischer Rechtsverkehr
Es ist möglich, auf elektronischem Wege Rechtsmittel einzulegen, Anträge zu stellen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben.
Geschäftsverteilung des Landesarbeitsgerichts RLP
Hier finden Sie Informationen zur richterlichen Geschäftsverteilung