Letzte Änderung 15.02.2023
Elektronischer Rechtsverkehr
In der Arbeitsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz ist beim Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz und den 5 Arbeitsgerichten einschließlich ihrer Auswärtigen Kammern der elektronische Rechtsverkehr eröffnet.
Es ist möglich, auf elektronischem Wege Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Den Verfahrensbeteiligten wird damit eine attraktive, zeitsparende Alternative zur Kommunikation mittels Briefpost oder Telefax geboten. Sie können zudem über das Internet Einsicht in die Akten nehmen.
Um bei einem elektronischen Dokument die Schriftform zu ersetzen, muss dieses im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs nach den Bestimmungen der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) erfolgen.
Die von der zu verantwortenden Person zu übermittelnden Dokumente müssen entweder qualifiziert elektronisch signiert oder einfach signiert sein, sofern die Übertragung auf einem sicheren Übermittlungsweg im Sinne der Vorschrift erfolgt.
Nähere Informationen zur elektronischen Signatur sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen sind unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Service-Funktionen/ElektronischeVertrauensdienste/FAQ/faq-node.html verfügbar.
Weitere ausführliche Informationen zu rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen des elektronischen Rechtsverkehrs finden Sie im Portal eJustice rlp der Justiz.
Die Übersendung elektronischer Dokumente auf dem Weg des herkömmlichen E-Mail-Verkehrs ist in Rechtssachen nicht gestattet.
Als sichere Übermittlungswege im Sinne der Vorschrift stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ermöglicht es in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten elektronisch mit den Gerichten zu kommunizieren. Das Postfach wird für die Anwaltschaft durch die Bundesrechtsanwaltskammer eingerichtet. Seit 01.01.2018 besteht für Rechtsanwälte eine passive Nutzungspflicht dieses Übertragungsweges. Sofern die Inhaberin bzw. der Inhaber des Rechtsanwaltspostfachs den Versand elektronischer Dokumente an das Gericht selbst veranlasst, ist eine qualifizierte elektronische Signatur entbehrlich.
Aktueller Hinweis:
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat den Betrieb des besonderen Anwaltspostfaches (beA) am 03.09.2018 wieder aufgenommen.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz wird ab 1. November 2018 mit dem flächendeckenden elektronischen Versand der Gerichtspost an die beA-Postfächer beginnen.
Nähere Information entnehmen Sie bitte der Internetseite www.bea.brak.de
Das besondere Behördenpostfach (beBPo) ermöglicht es den Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts elektronisch mit den Gerichten zu kommunizieren. Die vorgenannten Institutionen sind ab 01.01.2018 verpflichtet, diesen Übermittlungsweg zu eröffnen. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite eJustice rlp
Der Postfach- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos kann für die elektronische Kommunikation mit der Justiz verwendet werden, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes bestätigen lässt. Das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik hat eine Liste der akkreditierten De-Mail-Dienst-Anbieter veröffentlicht.
Die Liste der De-Mail-Adressen zur elektronischen Kommunikation mit Gerichten finden Sie hier.
Über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) können Sie ebenfalls elektronische Dokumente in Rechtssachen an das Gericht senden. Bei der Einreichung über EGVP müssen Sie Ihre elektronischen Dokumente zwingend mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Dem Gericht ist es jedoch nach der Vorschrift nicht gestattet, elektronische Dokumente über EGVP zuzustellen.
Die Empfangs- und Sendekomponente des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches werden von verschiedenen Herstellern angeboten, z.B. von der Firma Governikus. Informationen zur Software finden Sie hier.
Die elektronische Akteneinsicht für Prozessbeteiligte und Prozessbevollmächtigte kann nach vorherigem Antrag gewährt werden. Die Einsicht erfolgt über ein eigenes Internet-Portal www.justiz-rlp-portal.de.
Kontakt
Landesarbeitsgericht
Rheinland-Pfalz
Ernst-Ludwig-Platz 1
55116 Mainz
bei allgemeinen Fragen
zum elektronischen
Rechtsverkehr
Telefon: 06131 141-9519
E-Mail: erv(at)arbg.jm.rlp.de
Hinweis:
Die Arbeitsgerichtsbarkeit
wird ab 01.11.2018
flächendeckend Gerichtspost
über das beA an Rechtsanwälte
versenden.