Herr Stephan Eckert ist am 19. Januar 2024 zum Direktor des Arbeitsgerichts Mainz ernannt worden. Er tritt damit die Nachfolge von Frau Direktorin des Arbeitsgerichts Mainz a.D. Ulrike Freiin von Senden an, die mit Ablauf des Jahres 2023 in den Ruhestand getreten ist.
Herr Stephan Eckert, geboren 1966 in Mainz, legte die zweite juristische Staatsprüfung 1995 in Mainz ab. Im Januar 1996 trat er in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Rheinland-Pfalz ein und war an verschiedenen Arbeitsgerichten sowie am Landesarbeitsgericht tätig. Seit Januar 2019 bis zu seiner Ernennung zum Direktor des Arbeitsgerichts Mainz war er ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Koblenz.
Das Arbeitsgericht Mainz mit den Auswärtigen Kammern Bad Kreuznach ist örtlich zuständig für die Städte Mainz und Worms, die Landkreise Alzey-Worms, Bad Kreuznach, Birkenfeld und Mainz-Bingen sowie die Verbandsgemeinden Kastellaun, Kirchberg (Hunsrück), Rheinböllen und Simmern/Hunsrück aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis.