Frau Friedrichs ist am 9. Oktober 2024 zur Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz ernannt worden. Sie tritt damit die Nachfolge von Matthias Hambach an, der seit 1. Juli 2024 Präsident des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz ist.
Frau Friedrichs legte die zweite juristische Staatsprüfung in Trier ab. Nach ihrer Ernennung zur Richterin auf Probe im Dezember 1997 war sie nach einem seither in Rheinland-Pfalz üblichen Betriebspraktikum an den Arbeitsgerichten Trier, Koblenz und Mainz tätig. Von Juli 2005 bis Juni 2007 war Frau Friedrichs als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesarbeitsgericht in Erfurt abgeordnet. Nach Erprobungsabordnung an das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz wurde sie im August 2013 zur Vorsitzenden Richterin am Landesarbeitsgericht ernannt.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz ist insbesondere für Berufungs- und Beschwerdeverfahren aus dem gesamten Land zuständig. Als oberem Landesgericht unterstehen ihm die Arbeitsgerichte in Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz und Trier sowie die Auswärtigen Kammern in Bad Kreuznach, Landau in der Pfalz und Pirmasens.