| Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz

Gert Boch ist neuer ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Koblenz

Gert Boch hat am 22. Juli 2024 die Nachfolge von Stephan Eckert als ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Koblenz angetreten.

Herr Boch hat am 22. Juli 2024 die Nachfolge von Herrn Eckert, der am 19. Januar 2024 zum Direktor des Arbeitsgerichts Mainz ernannt worden ist, als ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Koblenz angetreten.

 

Herr Boch wurde 1970 in Simmern/Hunsrück geboren und legte die zweite juristische Staatsprüfung 2000 in Mainz ab. Im Juli 2003 trat er nach wissenschaftlicher Tätigkeit an der Universität in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Rheinland-Pfalz ein und war nach dem in Rheinland-Pfalz üblichen Betriebspraktikum an den Arbeitsgerichten Koblenz, Ludwigshafen am Rhein und Trier sowie am Landesarbeitsgericht, am Bundesarbeitsgericht, beim Ministerium für Arbeit und Soziales Rheinland-Pfalz und am Bundesverfassungsgericht tätig. Bis zu seiner Ernennung zum ständigen Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Koblenz war er dort als Richter am Arbeitsgericht eingesetzt.

 

Das Arbeitsgericht Koblenz ist örtlich zuständig für die Stadt Koblenz und die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen (Westerwald), Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, den Rhein-Hunsrück-Kreis mit Ausnahme der Verbandsgemeinden Kastellaun, Kirchberg (Hunsrück), Rheinböllen und Simmern/Hunsrück, den Rhein-Lahn-Kreis und den Westerwaldkreis.

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