Gert Boch, geboren 1970 in Simmern, legte die zweite juristische Staatsprüfung 2000 in Mainz ab. Nach einer wissenschaftlichen Tätigkeit an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz trat er im Juli 2003 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Rheinland-Pfalz ein. Dort war Gert Boch nach dem in Rheinland-Pfalz üblichen Betriebspraktikum und einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz an den Arbeitsgerichten Koblenz, Ludwigshafen am Rhein und Trier tätig. Von März 2008 bis Februar 2009 war er an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen abgeordnet. Von Juli 2009 bis Juni 2011 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt eingesetzt. Von Juli 2012 bis Februar 2013 wurde er beim Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz erprobt. Von März 2017 bis September 2018 war er an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgeordnet. Im April und im Mai 2020 war er an das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie abgeordnet. Seit Juli 2024 war Gert Boch bis zu seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Koblenz.
Gert Boch übernimmt den Vorsitz der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz ist insbesondere für Berufungs- und Beschwerdeverfahren aus dem gesamten Land zuständig. Als oberem Landesgericht unterstehen ihm die Arbeitsgerichte in Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz und Trier sowie die Auswärtigen Kammern in Bad Kreuznach, Landau in der Pfalz und Pirmasens.