Stephan Eckert ist am 28. Mai 2025 zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ernannt worden.
Stephan Eckert, geboren 1966 in Mainz, legte die zweite juristische Staatsprüfung 1995 in Mainz ab. Nach seinem Eintritt in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Rheinland-Pfalz im Januar 1996 war Stephan Eckert an den Arbeitsgerichten Koblenz, Mainz und Ludwigshafen am Rhein tätig. Er wurde von April 2011 bis Dezember 2011 beim Landesarbeitsgericht erprobt. Von November 2015 bis Mai 2016 war er an das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie abgeordnet. In der Zeit von Januar 2019 bis Januar 2024 war er ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Koblenz und seit Januar 2024 bis zu seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Direktor des Arbeitsgerichts Mainz.
Stephan Eckert übernimmt den Vorsitz der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz ist insbesondere für Berufungs- und Beschwerdeverfahren aus dem gesamten Land zuständig. Als oberem Landesgericht unterstehen ihm die Arbeitsgerichte in Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz und Trier sowie die Auswärtigen Kammern in Bad Kreuznach, Landau in der Pfalz und Pirmasens.