| Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz

Matthias Hambach ist neuer Präsident des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz

Matthias Hambach hat am 1. Juli 2024 die Nachfolge des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts a.D. Martin Wildschütz angetreten.
von links: Martin Wildschütz (Präsident des Landesarbeitsgerichts a.D.), Matthias Hambach (Präsident des Landesarbeitsgerichts), Herbert Mertin (Minister der Justiz)

Matthias Hambach hat am 1. Juli 2024 die Nachfolge des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts a.D. Martin Wildschütz angetreten, der mit Ablauf des 30. Juni 2024 in den Ruhestand getreten ist.

Matthias Hambach, geboren 1971 in Koblenz, legte die zweite juristische Staatsprüfung in Trier ab. Nach seiner Ernennung zum Richter auf Probe im Dezember 1998 war er zunächst kurze Zeit als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz tätig, bevor er im Januar 1999 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Rheinland-Pfalz eintrat. Er war nach einem in Rheinland-Pfalz üblichen Betriebspraktikum an verschiedenen Arbeitsgerichten sowie am Landesarbeitsgericht und am Bundesarbeitsgericht tätig. Bis zu seiner Ernennung zum Präsidenten des Landesarbeitsgerichts war er seit Juli 2012 zunächst Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht und seit Mai 2013 Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts.

Martin Wildschütz, geboren 1959 in Düsseldorf, legte die zweite juristische Staatsprüfung in Düsseldorf ab. Im März 1991 trat er in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes ein und war am Arbeitsgericht Koblenz, am Landesarbeitsgericht, am Bundesarbeitsgericht sowie im Ministerium der Justiz tätig. Im August 2006 ist er zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht und im November 2012 schließlich zum Präsidenten des Landesarbeitsgerichts ernannt worden.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz ist insbesondere für Berufungs- und Beschwerdeverfahren aus dem gesamten Land zuständig. Als oberem Landesgericht unterstehen ihm die Arbeitsgerichte in Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz und Trier sowie die Auswärtigen Kammern in Bad Kreuznach, Landau in der Pfalz und Pirmasens.

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