Im Berufungsverfahren 3 SLa 254/24 hat am 17. September 2025 Termin zur mündlichen Verhandlung stattgefunden. Da die Parteien nochmals außergerichtlich über eine einvernehmliche Beilegung des Rechtsstreits verhandeln wollen, hat das Berufungsgericht auf Antrag der Parteien beschlossen, einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung nach dem 8. Oktober 2025 zu bestimmen.
Vorinstanz: Arbeitsgericht Mainz, Urteil vom 12. Juli 2024 - 10 Ca 1411/23