| Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz

Ruth Lippa ist neue Direktorin des Arbeitsgerichts Mainz

Ruth Lippa ist am 27. Oktober 2025 zur Direktorin des Arbeitsgerichts Mainz ernannt worden. Sie tritt damit die Nachfolge von Stephan Eckert an, der am 28. Mai 2025 zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ernannt worden ist.
Aushändigung der Ernennungsurkunde an Frau Direktorin des Arbeitsgerichts Mainz Ruth Lippa (rechts) durch Herrn Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz Matthias Hambach (links)

Ruth Lippa, geboren 1963 in Wiesbaden, legte die zweite juristische Staatsprüfung 1992 in Wiesbaden ab. Im Februar 1993 trat sie in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein und wechselte nach Dienstleistungsaufträgen bei dem Amtsgericht Mainz, dem Landgericht Mainz sowie der Staatsanwaltschaft Mainz in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Rheinland-Pfalz. Dort war Ruth Lippa nach einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im Rahmen von Dienstleistungsaufträgen am Arbeitsgericht Koblenz und am Arbeitsgericht Mainz tätig und wurde im Jahr 1998 am Arbeitsgericht Mainz zur Richterin am Arbeitsgericht ernannt. Von Juli 2010 bis März 2011 wurde sie bei dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz erprobt.

Das Arbeitsgericht Mainz mit den Auswärtigen Kammern Bad Kreuznach ist örtlich zuständig für die Städte Mainz und Worms, die Landkreise Alzey-Worms, Bad Kreuznach, Birkenfeld und Mainz-Bingen sowie die Verbandsgemeinden Kastellaun, Kirchberg (Hunsrück), Rheinböllen und Simmern/Hunsrück aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis.

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